Beratung und Unterstützung
Der Finanzsektor ist stark reguliert und ständigen Veränderungen ausgesetzt. Wir beraten und unterstützen Sie mit intelligenten Lösungen rund um das Thema
Aufsichtsrecht. Insbesondere im Bereich der Beauftragten bieten wir weitgehende Lösungen bis hin zur Übernahme einzelner Funktionen wie die des
Datenschutzbeauftragten.
Nachstehend ein Überblick über unser Dienstleistungsportfolio:
Ihre Herausforderung
Das Thema Datenschutz steht immer mehr, gerade bei Kreditinstituten, im Fokus der Öffentlichkeit. Auch vor dem Hintergrund der persönlichen Haftung
erwartet der Vorstand ein Höchstmaß an Know-how und Professionalität.
Ihr bisheriger Datenschutzbeauftragter geht in Ruhestand oder möchte sich beruflich verändern? Die Suche nach einem Nachfolger im Haus gestaltet
sich, auch aufgrund der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen, schwierig.
Unsere Lösung
Wir übernehmen für Ihr Haus die Funktion des Datenschutzbeauftragten und führen alle Aufgaben professionell und mit Augenmaß durch. Seit vielen
Jahren stellen wir Datenschutzbeauftragte für Kreditinstitute.
Mit einer Schnittstelle sehr eng an Ihrem Haus reduzieren wir die verbleibenden Aufgaben Ihres Datenschutzkoordinators auf ein Minimum. Die oftmals
nicht einfachen und zeit- sowie kostenintensiven Themen Stellenbesetzung, Nachfolge, Vertretung und Fortbildung entfallen für Sie zukünftig.
Ihre Herausforderung
Die Anforderungen an einen neuen Geldwäschebeauftragten, den Beauftragten für Wertpapier- oder MaRisk-Compliance, den Datenschutz- oder
Informationssicherheitsbeauftragten sind vielfältig. Sofern er neu ins Haus kommt, müssen die unterschiedlichen Erwartungshaltungen beispielsweise
zwischen Vorstand und Beauftragtem festgelegt werden. Ebenso ist die Kommunikation mit Vorstand und weiteren Führungskräften ein wichtiger
Erfolgsfaktor. Auch die fachlichen Anforderungen und Aufgaben des Beauftragten sind sehr spezifisch und weitgehend aufsichtsrechtlich
geregelt.
Die aufsichtsrechtliche Relevanz dieser Funktionen ist hoch. Daher bleibt oftmals wenig Zeit, um die erforderlichen Kompetenzen zu entwickeln: Die
Aufgaben müssen von Beginn an erfüllt werden.
Unsere Lösung
Viele unserer Berater waren selbst jahrelang als Beauftragte tätig und wissen um die zahlreichen Anforderungen und Erwartungshaltungen. Wir lassen
Sie an diesem Wissen teilhaben und stellen Ihnen bzw. Ihrem Mitarbeiter in der Anfangsphase einen erfahrenen Begleiter zur Seite. Ein auf Ihre
individuelle Konstellation angepasstes Coaching flankiert die notwendigen fachlichen Seminare und Fortbildungen.
Wir stellen sicher, dass Sie schnell in Ihre neue Aufgabe hineinwachsen und helfen Ihnen bei allen Fragen und Themen auf dem Weg dorthin.
Ihre Herausforderung
Das Beauftragtenwesen steht – auch vor dem Hintergrund steigender Risiken – immer mehr im Fokus der aufsichtsrechtlichen Betrachtung. Die
Funktionsfähigkeit des Beauftragtenwesens als Teil des Internen Kontrollsystems muss daher jederzeit vollständig gegeben sein. Gleichzeitig
verändern sich die Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf regulatorische Neuerungen.
Sie wollen sich als Vorstand oder Beauftragter von der Aktualität und „Prüfungsfestigkeit“ Ihrer Vorgehensweise, möglicherweise auch im Rahmen Ihres
normalen Prozessmanagements, überzeugen und suchen den objektiven Blick von außen durch einen vertrauensvollen Partner.
Unsere Lösung
Wir unterstützen Sie, indem wir einmalig oder regelmäßig die Vorgehensweisen und Prozesse Ihres Beauftragtenwesens bewerten und Ihnen Hinweise zur
Optimierung und Weiterentwicklung aufzeigen. Damit sind Sie gut vorbereitet für aufsichtsrechtliche Prüfungen externer Stellen.
Profitieren Sie im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von unserer langjährigen Erfahrung bei der Durchführung entsprechender Audits,
unserer detaillierten Kenntnis der Sparkassenpraxis und unserem Netzwerk zu Prüfungsstellen und Aufsicht.
Ihre Herausforderung
Insgesamt stellt die Regulierung eine nicht unerhebliche Belastung für Sparkassen und Banken dar. Die Anforderungen der Aufsicht sind heute deutlich
höher als vor der Finanzkrise. Nicht nur die Umsetzung und Einhaltung der aufsichtlichen Anforderungen sind aufwendiger geworden, sondern auch der
eigentliche Aufsichtsprozess. Damit sind unter anderem die Prüfungen der BaFin gemäß § 44 KWG gemeint.
Im Fokus steht hierbei in jedem Fall der Vorstand als Verantwortungsträger, der die erforderlichen Maßnahmen initiieren und nachhaltig umsetzen
muss. Solche Prüfungen konfrontieren Vorstand und Mitarbeiter mit besonderen Herausforderungen, da die Art der Durchführung erheblich von den
Standardprüfungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften abweicht und damit ungewohnt ist. Außerdem können die Ergebnisse weitreichende
wirtschaftliche (SREP-Zuschlag) und persönliche (Karriere, Haftung) Konsequenzen haben.
Unsere Lösung
Gehen Sie gut vorbereitet in solche Prüfungen, um Irritationen zu vermeiden und keine bösen Überraschungen zu erleben. Mit unserer langjährigen
Erfahrung und unserer Bankenexpertise unterstützen wir Sie gern bei der Vorbereitung auf eine 44er-Prüfung.
In unseren Beratungsprojekten hat sich die Simulation solcher Prüfungen bewährt. Dabei orientieren wir uns am Prüfungsvorgehen der BaFin
einschließlich der Anwendung der Interviewmethode.
Ein hoher Praxisnutzen und konkrete Handlungsempfehlungen sind garantiert.