Personalwirtschaft

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Knappe Ressourcen?
Smarte Lösung für Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Für eine korrekte und termingerechte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist das Know-how unserer Experten unverzichtbar. Sie kennen gesetzliche Änderungen sowie Meldepflichten und Fristen und sorgen für reibungslose Abläufe bei gleichzeitiger Minimierung von Aufwand und Kosten. Termintreue und Abrechnungssicherheit zählen zu unseren Stärken. Wir gewährleisten, dass alle gesetzlichen Änderungen in der Lohnbuchhaltung unserer Mandanten berücksichtigt werden und diese die Prüfungen durch Steuer- und Sozialversicherungsbehörden bestehen.

Unser Service-Paket stimmen wir exakt auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mandanten ab. Auch auf Fragen zu aktuellen oder schwierigen Themen bieten wir kompetente Antworten. Durch regelmäßige interne und externe Schulungen halten wir unser Wissen stets auf dem neuesten Stand.

Vorteile, die sich lohnen:

Unsere Leistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen können wir auch bei unseren Mandanten vor Ort im Unternehmen erbringen.

Erstellung von Bescheinigungen

Wir erstellen für Sie jede Art von Lohnbescheinigungen, unter anderem für:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Finanzämter und andere Ämter
  • Krankenkassen

Darüber hinaus bieten wir die Erstellung folgender Bescheinigungen an:

  • Arbeitsbescheinigungen
  • Bescheinigungen für die Beantragung von Elterngeld oder Wohngeld
  • Verdienst- oder Nebenverdienstbescheinigungen
  • weitere Bescheinigungen auf Anfrage
Berechnung und Beantragung Lohnfortzahlungen und Erstattungen

Lohnausfallkosten entstehen den Unternehmen bei Krankheit (U1: nur für Arbeitgeber unter 30 Mitarbeitenden) oder Mutterschaft (U2). Arbeitgeber erhalten im Zuge des Umlageverfahrens eine Erstattung für diese Aufwendungen – dafür zahlen sie einen Umlagebeitrag an die Krankenkassen.
Wir übernehmen für Sie:

  • Antragstellung auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts
  • Beantwortung aller Rückfragen der Krankenkassen
  • Einhaltung der 42-Tage-Frist für eine rechtzeitige Unterbrechung der Lohnfortzahlung

Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sowie die Beantragung der Rückerstattung durch die Krankenkassen bieten wir als weitere Leistung an.

Betreuung der Prüfung der Sozialversicherungsträger

Bei einer Sozialversicherungsprüfung, die alle vier Jahre von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt wird, stehen wir Ihnen auf Wunsch als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir bereiten alle prüfungsrelevanten Unterlagen vor, begleiten die Prüfung und beantworten eventuelle Rückfragen des Prüfers, sodass die Arbeitsbelastung für unsere Mandanten minimal bleibt.

Betreuung der Lohnsteueraußenprüfung

Durch turnusmäßige Lohnsteueraußenprüfungen überwachen die jeweils zuständigen Finanzbehörden die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen und folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Vorlage der Buchhaltungsunterlagen einschließlich zugehöriger Belege
  • Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren und anderen Unterlagen, die mit den Lohnkonten in Zusammenhang stehen
  • Erläuterungen sämtlicher Aufzeichnungen, soweit erforderlich
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Darlegung der für die Besteuerung erheblichen Tatsachen und Beweismittel

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Lohnsteueraußenprüfung, indem wir die Prüfung vorbereiten und betreuen sowie Prüfungsgespräche im Sinne unserer Mandanten lösungsorientiert führen. In den meisten Fällen finden die Prüfungen in unseren Räumen statt, wodurch unsere Mandanten entlastet werden.

Entgeltnachweis für die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden von den Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.

Unser Leistungsangebot umfasst die Erstellung der jährlichen Entgeltnachweise, die fristgerecht bis Februar des Folgejahres eingereicht werden müssen, sowie die Betreuung der Prüfungen dieser Nachweise.

Einhaltung des Mindestlohns

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu Beginn des Jahres 2015 gab es jährliche Änderungen in Bezug auf Höhe und betroffene Branche. Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten bei der gesetzeskonformen Umsetzung der Regelungen und der Erfüllung der damit verbundenen Arbeitgeberpflichten.

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