Transaktionsberatung
Kompetente Beratung bei Transaktionsprozessen
Es gibt zahlreiche Motive für den Kauf oder Verkauf von Unternehmen. Der Zugang zu Technologien, Eintritt in Märkte, Erweiterung der Wertschöpfungskette oder
Nutzung von Größenvorteilen werden häufig als Kaufmotiv genannt. Auslöser für Verkäufe von Unternehmen oder Geschäftsfeldern können eine Branchenkonsolidierung,
technologischer Fortschritt, Veränderung von Märkten, Trennung von Randaktivitäten oder Fragen der Nachfolge sein.
Eine Transaktion ist ein komplexer Vorgang, der bei dem Käufer die Unternehmensentwicklung häufig dauerhaft – positiv oder negativ – beeinflussen kann. Ein
interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerexperten, Rechtsanwälten und Corporate Finance-Beratern arbeitet eng mit Ihnen zusammen, ermittelt die
optimale Transaktionsstruktur und stehen Ihnen für die gesamte Dauer des Prozesses zur Seite.
Zur Identifikation von Chancen wie Risiken, insbesondere im Markt- und Wettbewerbsumfeld, werden Erfahrung und Fingerspitzengefühl benötigt. Die ETL
Wirtschaftsprüfung unterstützt Unternehmen während des gesamten Transaktionsprozesses.
Im Einzelnen bieten wir unter anderem folgende Leistungen an:
Ein Unternehmen zur Gänze oder teilweise zu bewerten, in einen neuen Markt einzutreten oder neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln,
erfordert ein tiefgehendes Verständnis für die Analyse komplexer Faktoren. Die Bewertung von ganzen Unternehmen oder Unternehmensanteilen bei
verschiedensten Anlässen gehört zu den traditionellen Aufgaben für Wirtschaftsprüfer. Die konzeptionellen Grundlagen, die dabei angewandt werden,
sind im IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) zusammengefasst.
Im Rahmen von Funktionsverlagerungen (i.S.v. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG) überträgt oder überlässt ein Unternehmen zur Nutzung (verlagerndes Unternehmen)
einem anderen nahe stehenden Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) Wirtschaftsgüter und sonstige Vorteile sowie die damit verbundenen Chancen und
Risiken (Transferpaket). Für die Bestimmung eines Verrechnungspreises dieses Transferpaketes ist insbesondere der zukünftig zu erwartende
finanzielle Nutzen aus dem Transferpaket (bzw. aus den betreffenden immateriellen Wirtschaftsgütern) maßgebend, der sich aufgrund einer
betriebswirtschaftlichen Bewertung nach einem kapitalwertorientierten Verfahren ergibt, das national (z. B. IDW S 1 oder IDW S 5) oder international
anerkannt ist.
Im Rahmen einer Unternehmenstransaktion ist es entscheidend, über sämtliche Stärken und Schwächen des Zielunternehmens umfassend informiert zu sein.
Dies ermöglicht Ihnen, eine strategisch sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Sie kennen dann genau die Vor- und Nachteile, wissen, wo Sie eventuell
vertragliche Garantien berücksichtigen müssen, und können beurteilen, ob der Kaufpreis adäquat ist.
Unsere Teams bieten Ihnen hier jede Unterstützung in den folgenden Bereichen:
- Market / Commercial Due Diligence
- Financial Due Diligence
- Tax Due Diligence
- Legal Due Diligence
Soweit für den Erwerb mehrerer Vermögenswerte ein Gesamtkaufpreis (z.B. Unternehmenstransaktion) gezahlt wird, ist eine Aufteilung der
Anschaffungskosten notwendig. Dies gilt neben den materiellen insbesondere auch für immaterielle Vermögenswerte (z.B. Patente, Kundenstamm, Marken,
Goodwill), die im Rahmen solcher Transaktionen auch erworben werden.
Für die Werthaltigkeitsprüfung von Beteiligungsansätzen nach HGB muss der Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA10 angewendet werden. Dieser setzt eine
Bewertung nach kapitalorientierten Verfahren voraus und ist an bestimmte Prämissen gebunden.
Bei Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) ist jährlich ein Impairment Test (Werthaltigkeitstest für die zu
ihrem Marktwert bilanzierten Vermögenswerte und Schulden) unter Verwendung kapitalwertorientierter Verfahren vorzunehmen.
Im Rahmen von Sacheinlagen und Sachkapitalerhöhungen hat Ihr Unternehmen Unterlagen über die Werthaltigkeit der Sacheinlagen bei Gericht
einzureichen. Bei der Einbringung von immateriellen Wirtschaftsgütern ist dabei in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich. Bei der
Einbringung von Unternehmen kann in komplexen Fällen eine Werthaltigkeitsbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers ggf. mit vollständiger
Unternehmensbewertung als Wertnachweis in Betracht kommen.
Eine Fairness Opinion ist die Stellungnahme eines Sachverständigen zur finanziellen Angemessenheit einer Unternehmenstransaktion. Der
Wirtschaftsprüfer wird dabei als Sachverständiger unabhängig und eigenverantwortlich tätig.
Bei der Gestaltung und der Erstellung von Finanzmodellen setzen wir unsere umfangreichen wirtschaftlichen Kenntnisse ein. Wir ermöglichen unseren
Mandanten eine klare Darstellung der finanziellen Auswirkung einer erfolgreichen Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere Vorgehensweise wird durch die individuellen Wünsche und Ziele unserer Mandanten bestimmt.
Nachdem Sie über Jahre Ihr Unternehmen Stück für Stück aufgebaut und zum Erfolg geführt haben, ist es Ihnen umso wichtiger, diese Mühen nicht
versiegen zu lassen. Vielmehr geht es Ihnen darum, das geschaffene „Lebenswerk“ erfolgreich zu übergeben und dessen weitere Entwicklung vom
verdienten Ruhestand aus zu verfolgen.
Die Unternehmensnachfolge ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmer. Eine wirtschaftlich erfolgreiche Übergabe Ihres
Unternehmens erfordert eine rechtzeitige Auseinandersetzung. Genau hier setzen wir an und stellen Ihnen mit unseren Verbundpartnern eine
ganzheitliche interdisziplinäre Betreuung zur Verfügung. Wir begleiten Sie von der Planung der Unternehmensnachfolge bis hin zur Übergabe und
Abwicklung. Hier stellen wir Ihnen neben der wirtschaftlichen Beratung auch das steuerliche und rechtliche Know-How unserer Verbundpartner zur
Verfügung